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   ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97   

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ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97 (https://dejure.org/1997,3136)
ArbG Essen, Entscheidung vom 06.05.1997 - 2 Ca 32/97 (https://dejure.org/1997,3136)
ArbG Essen, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 2 Ca 32/97 (https://dejure.org/1997,3136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen eines Betriebsübergangs oder einer Betriebsänderung; Gesetzliche Vermutung von dringenden betrieblichen Erfordernissen für eine Kündigung bei Vereinbarung eines Interessenausgleichs auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 925
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein Interessenausgleich um eine Namensliste ergänzt werden kann (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11, zu C III 4 b der Gründe; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 703b; Schiefer DB 1998, 925, 927).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Das Landesarbeitsgericht hat außerdem zutreffend darauf hingewiesen, dass der Interessenausgleich jedenfalls zeitnah um eine Namensliste ergänzt werden kann (so auch KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 742 b; Schiefer DB 1998, 925, 927).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Darüber hinaus wird die Vermutungswirkung jedenfalls dann auf das Fehlen von anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem freien Arbeitsplatz in anderen Betrieben des Unternehmens erstreckt, wenn sich die Betriebspartner bei den Verhandlungen über den Interessenausgleich mit Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben befasst haben, wovon auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Interessenausgleich regelmäßig auszugehen ist (vgl. BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 25, AP BGB § 613a Nr. 316 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; Linck in HK-InsO 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 20; MünchKommInsO/Löwisch/Caspers 2. Aufl. § 125 InsO Rn. 84; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 125 InsO Rn. 7; Schiefer DB 1998, 925, 927; aA FK-InsO/Eisenbeis 6. Aufl. § 125 Rn. 8; KR/Weigand 10. Aufl. § 125 InsO Rn. 16; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 7. Aufl. § 125 InsO Rn. 15; Stahlhacke/Vossen 10. Aufl. Rn. 2316) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

    Teilweise wurde hierzu vertreten, dass neben dem Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 KSchG für eine betriebsbedingte Kündigung insgesamt vermutet werden und damit auch das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens (Bader NZA 1996, 1125, 1133; Gaul AuA 1998, 168, 169; Löwisch NZA 1996, 1009, 1011; ders. RdA 1997, 80, 81; Preis NZA 1997, 1073, 1086; Bernd Preis DB 1998, 1614, 1616; Schiefer DB 1998, 925, 927).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    J.H. Bauer, DB 1994, 217, 223; Kania, DStR 1996, 832, 834; Rinke NZA 1998, 77, 86; Schiefer, DB 1998, 925, 926; Warrikoff, BB 1994, 2338, 2342).
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

    Es genügt nämlich, wenn ein Interessenausgleich vor Ausspruch der Kündigung durch eine weitere Betriebsvereinbarung um eine Namensliste ergänzt wird (KR-Etzel, 5. Aufl. 1998, § 1 KSchG Rz. 742 b; Schiefer DB 1998, 925, 927).
  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

    Enthält der Interessenausgleich selbst ausreichende Angaben zu den betrieblichen Erfordernissen, hat der Arbeitgeber seiner sekundären Darlegungslast genügt (Schiefer, DB 1998, 925 (927)).

    Ist der Interessenausgleich unter Beachtung der Grunddaten erstellt worden, beschränkt sich die Überprüfung auch nur auf die Hauptdaten (so ErfK/Ascheid, 4. Aufl. [2004], § 1 KSchG Rn. 583; weniger weitgehend Schiefer, DB 1998, 925 (927)).

  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05

    betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste,

    Enthält der Interessenausgleich dagegen ausreichende Angaben zu den betrieblichen Erfordernissen und beruft sich der Arbeitgeber im Prozess hierauf, ist er seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen (Schiefer, DB 1998, 925; B. Preis, DB 1998, 1614).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    J.H. Bauer, DB 1994, 217, 223; Kania, DStR 1996, 832, 834; Rinke NZA 1998, 77, 86; Schiefer, DB 1998, 925, 926; Warrikoff, BB 1994, 2338, 2342).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

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  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 671/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 698/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 1042/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 595/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 594/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 277/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
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